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FAQs zum Bewerbungsverfahren

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Positions

Für den Antritt der Stelle gilt die in der Ausschreibung genannte Voraussetzung (Promotion). An der Freien Universität Berlin ist der Tag der Disputation als Abschluss der Promotion festgelegt. Falls die Promotion zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, ist den Unterlagen ein schriftlicher Nachweis beizufügen, dass die Promotion bis zur Einstellung erreicht werden kann. Im Idealfall handelt es sich hierbei um einen Nachweis, aus dem das Datum der Disputation hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Einstellung muss ein schriftlicher Nachweis über die erfolgreiche Disputation, im Regelfall die Promotionsurkunde bzw. das vorläufige Zeugnis, vorliegen.

Die Einstellung erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt (nach Ablauf der Bewerbungsfrist, der Durchführung von Evaluation und Bewerbungsgesprächen und dem Abschluss des Einstellungsverfahrens). Die Einstellung wird im April 2019 angestrebt.

Zu den üblichen Bewerbungsunterlagen gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf mit Publikationsliste, Zeugnisse und ggf. Sprachnachweise. Die Einreichung einer Arbeitsprobe (max. 30 Seiten) sowie max. zweier Empfehlungsschreiben sind optional.

Die Kenntnisse derjenigen Sprache/denjenigen Sprachen, die nicht Ihre Muttersprache ist/sind, sollten idealerweise mit Zertifikat(en) nachgewiesen werden. Abschlüsse oder längere Aufenthalte an einer deutschsprachigen und/oder englischsprachigen Universität gelten als äquivalente Nachweise.

Selbstverständlich können Sie sich auf mehrere der ausgeschriebenen Stellen bewerben. Es empfiehlt sich aber darauf zu achten, dass Ihr geplantes Projekt zur ausschreibenden Research Area passt und in ihrem Exposé der entsprechende Bezug deutlich wird.

Ja, die Projektskizze inklusive aller von der/dem Bewerber*in als sinnvoll erachteten Angaben (zum Beispiel Fuß-/Endnoten, bibliographische Angaben, Abbildungen) soll den Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten.